Whirlpool Nutzung
Whirlpool Nutzungsvereinbarung
1) Der Hüttenmieter hat das Chalet zum genannten und vereinbarten Zeitraum auf Basis eines gesonderten Vertrages gemietet. Dieser Beherbergungsvertrag unterliegt gewerberechtlichen Bestimmungen.
2) Im Chalet ist ein Whirlpool installiert. Der Whirlpool ist vom Chalet-Besitzer für seine privaten, also nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt und daher nicht in Betrieb, wenn der Hüttenmieter das Chalet für die vereinbarte Zeit übernimmt.
3) Ungeachtet Punkt 2) vereinbaren hiermit der Chalet-Vermieter einerseits und der Hüttenmieter andererseits, dass es dem Hüttenmieter auf gänzlich eigene Verantwortung freisteht, den Whirlpool für seine eigenen Zwecke zu betreiben und zwar einschließlich der Start-Befüllung, der damit verbundenen Desinfektion und der notwendigen Endreinigung. Dem Hüttenmieter wurde offengelegt, dass der Chalet-Vermieter im Zusammenhang mit dem Whirlpool-Betrieb keine wie immer geartete Dienstleistung erbringt. Demnach wird jede wie immer geartete Haftung des Chalet-Vermieters und der für ihn tätigen Dritten im Falle von Schäden aus dem Whirlpool-Betrieb ausgeschlossen.
4) Das einmalige Whirlpool-Überlassungsentgelt für die im Punkt 1) festgelegte Dauer beträgt € 40 inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist im Entgelt der Endreinigung enthalten. Der Entgeltvereinbarung steht – was wiederholt wird – nur die Überlassung des Whirlpools, jedoch keine wie immer geartete Dienstleistung im Rahmen des Betriebes desselben gegenüber.